Betreutes Wohnen

Im Anschluß eines Aufenthaltes im Aufnahmeheim gibt es die Möglichkeit des Betreuten Wohnens.
 

 

Mögliche Inhalte der Begleitung können sein:

 
  • Hilfe zur Sicherung des Wohnraumes und Lebensunterhalts
  • Hilfestellung bei der Schuldenregulierung
  • Aufbau von sozialen Kontakten (Nachbarn, Kirchengemeinden, Vereinen)
  • Hilfestellung bei der Arbeitssuche
 
In Einzelfällen kann Betreutes Wohnen auch ohne vorherigen Aufenthalt im Aufnahmeheim stattfinden.