
Aufnahmehaus Künzelsau
Hindenburgstr. 2
74653 Künzelsau
Tel.: 07940 6969
Fax: 07940 8544
Ansprechpartner:
Johannes Bemb
Stefanie Schwab
Bärbel Kratzer
Das Aufnahmehaus mit zehn Plätzen befindet sich in der Stadtmitte von Künzelsau. Es bietet eine qualifizierte Wohnraumversorgung für hilfebedürftige Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten für die Landkreise Hohenlohe, Main-Tauber und Schwäbisch Hall.
Hier können wohnungslose Männer, Frauen und Paare aufgenommen werden. Einzel- und Doppelzimmer sind jeweils in kleinen Wohnbereichen mit Gemeinschaftsräumen, Bädern, und Selbstversorgerküchen zusammengefasst. Es besteht ein niederschwelliges Wohnangebot, das sich an der Normalität orientiert. Der Aufenthalt dient der Klärung und Erarbeitung der persönlichen Perspektive und ist nicht auf Dauer angelegt.
An mehreren Wochentagen bieten wir ein warmes Mittagessen an, sonst bekochen sich die Bewohner/innen selbst und kümmern sich eigenverantwortlich um ihre Wäsche und die Reinigung ihrer Zimmer sowie der Gemeinschaftsflächen.
Die Bewohner/innen werden im Rahmen individueller Hilfeplanung durch die Sozialarbeiter/innen der Beratungsstelle beraten und betreut. Sie erfahren Hilfen bei ihren persönlichen Angelegenheiten, Suchtproblemen, der Suche nach Arbeit und Wohnung, Unterstützung bei der Gestaltung der Freizeit und beim Umgang mit Geld, sowie Vermittlung medizinischer und psychosozialer Versorgung.
Ziel aller Bemühungen und Maßnahmen ist es, geeignete Hilfeformen für die Betroffenen zu finden, um sie von der Hilfe unabhängig zu machen. Diese reichen von der Unterbringung in einer stationären Einrichtung bis hin zur Vermittlung in Wohnraum. Im Aufnahmehaus der ERLACHER HÖHE Hohenlohe–Franken ist jegliche Form von Gewalt und Drogenkonsum untersagt. Der Alkoholkonsum ist im gesamten Haus, mit Ausnahme der eigenen Zimmer, untersagt. Wir bieten zwei Plätze im geschützten Rahmen eines 'trockenen Wohnbereiches', sowie zwei Plätze für Menschen mit Hund an.
Aufnahmekriterien:
Hilfebedarf gemäß §§ 67 ff. SGB XII, Akzeptanz der Hausordnung
Beispielweise bei