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14.01.2019 in Pressemitteilungen

Erlacher Höhe hofft auf Korrektur der Hartz IV-Sanktionspraxis

Hartz IV-Empfänger unterliegen strengen Regeln und Pflichten. Werden diese nicht erfüllt erfolgen Leistungskürzungen. Die können zur Obdachlosigkeit führen, wenn Kosten der Unterkunft gekürzt werden. Mit der Frage, ob solche Sanktionen verfassungswidrig sind, beschäftigt sich ab morgen das Bundesverfassungsgericht.

Großerlach. Hartz IV-Empfänger unterliegen strengen Regeln und Pflichten. Werden diese nicht erfüllt erfolgen Leistungskürzungen. Die können zur Obdachlosigkeit führen, wenn Kosten der Unterkunft gekürzt werden. Mit der Frage, ob solche Sanktionen verfassungswidrig sind, beschäftigt sich ab morgen das Bundesverfassungsgericht.

In Karlsruhe findet ab Dienstag, 15. Januar eine Anhörung zu Fragen der Sanktionspraxis im SGB II „(Hartz IV“) statt. Hartz IV-Empfänger unterliegen strengen Regelungen, die von den Menschen einiges an Auflagenerfüllung erfordern. Aber Sanktionen helfen wenig und verursachen vielfach menschliches Elend und unnötige, volkswirtschaftliche Kosten.

Zehntausende Hartz-IV-Empfänger werden in Deutschland monatlich von den Jobcentern sanktioniert. Kritiker bewerten die Kürzungen als Verletzung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und fordern ihre Abschaffung. Auch die Erlacher Höhe fordert die Abschaffung von Hartz IV-Sanktionen und hält diese für verfassungswidrig. Das diakonische Sozialunternehmen ist in der täglichen Arbeit häufig mit durch Sanktionsauflagen entstandenen Notfällen konfrontiert und hält es für wichtig und den besseren Weg, Menschen im Leistungsbezug besser zu beraten und intensiver zu fördern, statt Verhalten zu sanktionieren. Besonders gilt dies für unter 25 Jährige, weil dort verschärfte Sanktionsregeln gelten. Wolfgang Sartorius, geschäftsführender Vorstand der Erlacher Höhe, kritisiert die Möglichkeit von Sanktionen und hält die „elende“ Praxis für dringend änderungsbedürftig. Seine Haltung ist eindeutig: „Wir sind der Auffassung, dass Sanktionen spätestens dann gegen die Menschenwürde verstoßen, wenn dadurch Menschen obdachlos gemacht werden. Wir hoffen deshalb, das Bundesverfassungsgericht wird dem Gesetzgeber ins Stammbuch schreiben, dass dieses restriktive Gesetz zu ändern ist.“

Beispiele für Kürzungen kennt man bei der Erlacher Höhe viele. Die Erlacher Höhe ist ein diakonisches Sozialunternehmen, das sich an 16 Standorten in Baden-Württemberg für Menschen in sozialen Notlagen einsetzt und deshalb häufig mit den sich aus der Sanktionspraxis ergebenden Nöten konfrontiert ist.