Großerlach. Wenn Menschen obdachlos werden, ist die jeweilige Kommune als Polizeibehörde rechtlich verpflichtet, ihnen ein einfaches, zweckmäßiges Obdach zur Verfügung zu stellen. Dies ist für Baden-Württemberg im Polizeigesetz geregelt. Dass dies in der Praxis nicht immer so funktioniert, weiß Wolfgang Sartorius, Vorstand des diakonischen Einrichtungsverbunds Erlacher Höhe mit Sitz in Großerlach (Rems-Murr-Kreis), aus jahrelanger Erfahrung im Bereich Wohnungslosenhilfe: „Insbesondere kleine Städte und Gemeinden nehmen diese Pflicht nicht immer ernst.“
In Zeiten einer Pandemie müssen die kommunalen Obdächer nun zudem sicherstellen, dass die hygienischen Standards eingehalten werden. Aus diesem Grund hatte die diakonische Einrichtung Erlacher Höhe bereits nach der ersten Pandemiephase im Frühjahr 2020 in Pressegesprächen darauf gedrängt, aus den Erfahrungen zu lernen und die kommunalen Notunterkünfte umgehend so auszustatten, dass diese auch im Pandemiefall genügen. „Die kommunalen Obdächer brauchen ein angemessenes Hygienekonzept und müssen sicherstellen, dass die Hygiene- und Abstandsregeln auch eingehalten werden können“, sagt Sartorius. Konkret bedeutet dies: nur eine Person pro Raum, funktionierende und saubere Sanitäreinrichtungen, Bereitstellung von Mitteln zur Flächen- und Händedesinfektion, Handtüchern und Wechselbettwäsche. „Leider scheint dies nicht überall zu funktionieren, das berichten uns Betroffene“, sagt Sartorius.
„In großer Sorge, dass sich Menschen in kommunalen Obdächern infizieren könnten“
„Wir sind in großer Sorge, dass sich Menschen in kommunalen Obdachlosenunterkünften infizieren könnten, wenn von den Betreibern die Hygiene nicht ernst genommen wird. Zudem können erkrankte Menschen, die dort untergebracht sind, kaum gesund werden, wenn die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind“, so Sartorius. „Wir appellieren deshalb an jene Städte und Gemeinden, die es bislang noch nicht geschafft haben, nun schnellstens nachzubessern und dafür Sorge zu tragen, dass ihre obdachlosen Bürgerinnen und Bürger akzeptable Bedingungen vorfinden.“
In den oftmals beengten Unterkünften sei das Einhalten der aktuellen Kontaktbeschränkungen und Hygiene- und Abstandsregeln kaum möglich: „Es braucht mehr Raum“, sagt Sartorius. Die Erlacher Höhe teilt deshalb die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe: „Es müssen sofort wieder zusätzliche Hotel- und Pensionszimmer, Jugendherbergen, eventuell auch leerstehende Ferienwohnungen angemietet werden, um eine Belegung unter Wahrung der Abstandsregeln zu ermöglichen. Bund und Länder sollten dafür unbürokratisch zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.“
„Pandemie verstärkt wie ein Brennglas die politischen Versäumnisse der Vergangenheit“
„Freilich sind Ersatzunterkünfte nur ein Herumdoktern an den Symptomen der existenziell bedrohlichen Notlage Wohnungslosigkeit “, sagt Sartorius. „Das Grundproblem ist vielerorts ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum, bei dem uns jetzt, durch die Corona-Pandemie wie mit einem Brennglas verstärkt, die politischen Versäumnisse der Vergangenheit einholen.“