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05.11.2019 in Pressemitteilungen

Erlacher Höhe begrüßt dem Grunde nach Urteil zu Hartz IV-Sanktionen

Dass arbeitslose Menschen selbst zur Verbesserung ihrer Lebenslage beitragen müssen, hat der Gesetzgeber klar bestimmt. Aber dass mit Sanktionen menschliches Leid und Elend produziert wird, kann und darf künftig nicht mehr passieren“, kommentiert Wolfgang Sartorius, Vorstand der Erlacher Höhe, das heute Urteil aus Karlsruhe.

Großerlach. Dass arbeitslose Menschen selbst zur Verbesserung ihrer Lebenslage beitragen müssen, hat der Gesetzgeber klar bestimmt. Aber dass mit Sanktionen menschliches Leid und Elend produziert wird, kann und darf künftig nicht mehr passieren“, kommentiert Wolfgang Sartorius, Vorstand der Erlacher Höhe, das heute verkündete Urteil aus Karlsruhe.

Die diakonische Einrichtung hatte in den vergangenen Jahren immer wieder Beispiele berichtet, in denen Menschen mittels Sanktionen ganz massiv beeinträchtigt und letztlich an der Aufnahme einer Arbeit – das ist zentrales Ziel des SGB II („Hartz IV“) - gehindert wurden. So etwa der Fall einer Frau, die durch behördliche Schikanen, die sich im Nachhinein als rechtsfehlerhaft herausstellten, ihre Wohnung verlor und auf der Straße stand. „Wir waren schon bisher davon überzeugt, dass Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen bei Pflichtverletzungen mindestens dann verfassungswidrig sind, wenn sie Menschen in existenzielle Not bringen. Dass künftig um maximal 30 Prozent reduzierte Leistungen möglich sind, weist in die richtige Richtung. Noch besser wäre es aber gewesen, Sanktionen gänzlich zu verbieten, die Jobcenter stattdessen zur rechtsverbindlichen Erbringung von Unterstützungsleistungen zu verpflichten und zugleich die Regelsätze deutlich zu erhöhen, “ sagt Sartorius. Es ist nun die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten um zu sehen, was das aktuelle Urteil im Detail bedeutet. Besonders hofft Wolfgang Sartorius, dass dem jetzigen Urteil bald ein weiteres folgt, das sich auf unter 25-Jährige bezieht, denn für sie sind die Sanktionen härter. Sie waren jedoch diesmal nicht Gegenstand des Verfahrens.